Werden die Regeln der verschiedenen Religionen beachtet?
Ja. Besondere Wünsche können jederzeit in einem Gespräch erörtert werden.
Ist der Verstorbene durch die Autopsie entstellt?
Nein. Die Autopsie hinterlässt keine oder nur wenige sichtbare Spuren. Der Verstorbene wird nach der Autopsie wie jeder andere Verstorbene von einem Bestatter oder einer Bestatterin eingesargt, so dass einer Abschiednahme am offenen Sarg nichts entgegensteht.
Werden Organe Verstorbener transplantiert?
Nein. Das einzige Organ, welches im Rahmen einer Autopsie zur Transplantation entnommen werden kann, ist die Hornhaut. Jedoch bedarf es auch hier der Zustimmung der verstorbenen Person oder der Angehörigen. Mit der Spende einer Hornhaut wird einem Lebenden das Sehen wieder ermöglicht.
Werden Organe oder Organteile an die Industrie verkauft?
Nein.
Können Organproben für Forschungszwecke verwendet werden?
Nein. Hierzu bedarf es der Zustimmung der verstorbenen Person oder der Angehörigen.
Welche Kosten entstehen durch die Autopsie für Angehörige und Krankenkassen?
Keine. Die Kosten werden vom Spital getragen.
Wer wird über die Resultate der Autopsie informiert?
In der Regel die behandelnden Ärzte und Ärztinnen. Angehörige können jederzeit die Ergebnisse der Autopsie mit einem der behandelnden Ärzte oder einer behandelnden Ärztin besprechen oder auch einen schriftlichen Bericht anfordern.
Kann man sich als Angehöriger auch noch mehrere Stunden nach dem Tod für die Durchführung einer Autopsie der oder des Verstorbenen entscheiden?
Ja. Die Angehörigen sollten sich für die Entscheidungsfindung Zeit nehmen, jedoch sollte eine Entscheidung gefällt werden, bevor die verstorbene Person eingesargt wird.
Besteht auch die Möglichkeit, einer Untersuchung nur eines bestimmten Organes zuzustimmen (sog. Teilautopsie)?
Ja. Es können auch nur einzelne Organe (z.B. Gehirn, Herz) oder Körperhöhlen (Bauchhöhle, Brusthöhle, Schädel) untersucht werden.