Auftragserteilung via Auftragskarten
Um eine schnelle und sichere Probenverarbeitung zu gewährleisten, müssen folgende Punkte beachtet werden
- Probengefässe müssen eindeutig gekennzeichnet werden und einer Auftragskarte zuzuordnen sein.
- Es werden keine verschmutzten Probengefässe bearbeitet.
- Werden für einen Patienten Analysen von verschiedenen Auftragskarten angefordert, müssen diese mit separaten Probengefässen ins Labor geschickt werden.
- Wir kontrollieren die Aufträge auf das Vorhandensein aller benötigten Materialien. Alle Materialien eines Auftrages müssen zeitgleich bei uns eintreffen.
Beim Ausfüllen der Auftragskarte ist zu beachten
- Gewünschte Untersuchungen mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber markieren (Achtung! Rote und grüne Kugelschreiber sowie Bleistift sind ungeeignet!)
- Bemerkungen zu Untersuchungen oder Stempel nur in den dazu vorgesehenen Feldern notieren/anbringen, sodass nicht versehentlich ungewünschte Analysen beim automatischen Einlesen der Karten ausgelöst werden.
- Karten nur an den perforierten Stellen falten.
- Falsche Markierungen nicht radieren, sondern neue Karte ausfüllen.
- Karten nicht verschmutzen, verkritzeln, zerknittern oder lochen.
- Patientenangaben: Patienten-Etiketten sorgfältig ins markierte Feld kleben bzw. handschriftliche Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) leserlich und in Blockbuchstaben in das Adressfeld der Auftragskarte eintragen.
- Einsenderangaben: Externe Einsender erhalten speziell kodierte Auftragskarten. Befunde werden entsprechend dieser Einsender-Kodierung übermittelt.
LISTE mit AUFTRAGSKARTEN erscheint hier
Einverständnis der Patienten, Patientinnen, Probanden und Probandinnen
Bei der Auftragstellung gehen IKC, HAD und AKI davon aus, dass der Patient oder die Patientin bzw. die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen das Einverständnis zu der Laboruntersuchung erteilt haben. Bitte beachten Sie die Notwendigkeit des dezidierten Einverständnisses insbesondere für HIV-serologische und genetische Untersuchungen (Informed consent). Bei genetischen (molekulardiagnostischen) und infektionsserologischen Analysen gehen IKC, HAD und AKI davon aus, dass der Patient, die Patientin, Probandin oder der Proband auch für allfällige zusätzliche Parameter (wie zum Beispiel weitere Genotypisierungen, weitere Virusserologien) eine dem aktuellen Stand der Gesetzgebung entsprechende Einverständniserklärung vor Durchführung der Analyse abgegeben hat.