Bei Multimorbidität besteht die Gefahr einer schädlichen Übermedikation (Polypharmazie) – die Kombination der verschiedenen verschriebenen Medikamente muss kritisch überprüft und ggf. auf die wesentlichen Behandlungsziele reduziert werden. Aufgrund des reduzierten allgemeinen Gesundheitszustandes und der meist bestehenden Gebrechlichkeit müssen mögliche invasive medizinische Massnahmen besonders sorgfältig in Hinblick auf deren Belastung für den Patienten oder die Patientin geprüft werden.
Auch die Entscheidungsfindung am Lebensende weist spezifische Eigenheiten auf. Bei Patienten und Patientinnen, die (zum Beispiel aufgrund einer Demenz) nicht mehr urteilsfähig sind, können früher verfasste Patientenverfügungen hilfreich sein. So oder so ist eine vorausschauende Betreuungsplanung am Lebensende (heute auch als sog. Advance Care Planning bezeichnet) bedeutsam: die Sorgen und Wünsche des Patienten oder der Patientin, seine oder ihre Wertvorstellungen und Präferenzen der Behandlung und Betreuung sollen im Laufe des Krankheits- und Sterbeprozesses regelmässig zwischen Patienten, Patientinnen, Familienangehörigen und Betreuungsteam diskutiert und an die bestehende Situation angepasst werden.
Sehr oft verbringen die Betroffenen ihre letzten Lebensmonate in einem Pflegeheim, da die Komplexität der Krankheitsverläufe und der möglichen Therapien das ambulante Setting überfordern. Aber auch im Pflegeheim kann eine adäquate Betreuung dieser Patienten und Patientinnen nur mit gut geschultem Pflegepersonal, einer hohen ärztlichen Präsenz und der Verfügbarkeit von weiteren Fachleuten im Gesundheitsbereich (Therapierende, Sozialdienst, Seelsorge) gewährleistet werden. Einzelne Pflegeheime haben dafür spezifische sogenannte Palliativabteilungen eingerichtet.
Das Kompetenzzentrum Palliative Care am USZ umfasst die Behandlung und Betreuung von Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden.