In einem ausführlichen und strukturierten Gespräch (Dauer ca. eine Stunde) werden gemeinsam mit einem Arzt, einer Ärztin oder einem interprofessionellen Team die persönlichen Wertvorstellungen ermittelt, Behandlungswünsche und -ziele erfragt (Spektrum Maximaltherapie soweit medizinisch möglich und vertretbar bis maximale Palliation), formuliert und dokumentiert. Dabei kann auch gerne eine Vertrauensperson in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden.
Damit sollen eine höhere Patientenautonomie und Übereinstimmung zwischen den Wünschen des Patienten oder der Patientin und den durchgeführten Massnahmen gewährleistet werden. Zudem kann eine Entlastung der Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter erfolgen und Entscheidungskonflikte der Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter, gesetzlichen Vertreterinnen und involvierten Vertrauenspersonen reduziert werden. Als Folge kann eine differenzierte Patientenverfügung („Patientenverfügung plus“) entstehen, die jedoch nicht vom Patienten oder von der Patientin allein verfasst wird, sondern das Resultat einer fachlichen Beratung ist.
Die ACP-Planung gilt analog einer üblichen Patientenverfügung nur bei Urteilsunfähigkeit (d. h. wenn sich der Mensch nicht mehr selber äussern kann). Dabei kann unterschieden werden, wie gehandelt werden soll, abhängig von der Situation, in der die Urteilsunfähigkeit auftritt: bei einem akuten Notfall, bei einer längerdauernden Urteilsunfähigkeit (z. B. bei einem Aufenthalt auf der Intensivstation oder bei schwerer Verwirrtheit/Delir), oder bei einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit (z. B. fortgeschrittene Demenz, schweres Schädelhirntrauma mit Hirnschaden).
Das Angebot richtet sich an Personen, die ihre Behandlungswünsche und -ziele im Falle einer eintretenden Urteilsunfähigkeit selber aktiv mitbestimmen möchten. Es ist auch möglich, eine Vertreterdokumentation zu verfassen, sollte eine Person dauerhaft urteilsunfähig sein. Dies geschieht im Gespräch mit dieser Person, dem Behandlungsteam sowie dem gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin.