COVID-19 Test oder «Corona-Test»

Unsere Teststation wurde per 25. Mai 2022 geschlossen.

Informationen zu Test- und Impfstellen im Kanton finden sie auf der Homepage der Gesundheitsdirektion vom Kanton Zürich.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten zum COVID-Test

Tests von symptomatischen Personen oder von asymptomatischen Personen mit engem Kontakt zu einer infizierten Person sowie PCR-Bestätigungstests führen prinzipiell nicht zu einem COVID-Zertifikat.
Die schweizweite Zertifikatspflicht ist aufgehoben. Weitere Details zum COVID-19-Zertifikat entnehmen Sie der Website des Kantons Zürich oder der Website des BAG.

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt
Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden.

Wünschen Sie das COVID-Zertifikat, bringen Sie zum Termin zusätzlich Ihre Identitätskarte mit.

Damit Ihnen das COVID-Zertifikat in digitaler Form zur Verfügung steht, laden Sie vor Ihrem Termin die „COVID-Certificate App“ des BAG auf Ihr Smartphone.
Geben Sie uns beim Termin vor Ort Ihre Mobiltelefonnummer und den persönlichen Transfer Code der COVID-Certificate App an.

Gültigkeit des COVID-Zertifikats

  • nach Antigen-Schnelltest: 24 Stunden
  • nach PCR-Testung: 72 Stunden

Weisen Sie Symptome auf, beachten Sie bitte die Anweisungen zur Selbstisolation.

Beachten Sie die geltenden Vorgaben des BAG.
Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder unsere Notfallstation.

Benötigen Sie ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis bzw. eine Krankschreibung, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt.

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