Advance Care Planning (ACP)

Advance care planning (kurz: ACP) ist die vorausschauende Planung, damit ein Mensch im Falle des Eintretens einer Urteilsunfähigkeit entsprechend seinen Wünschen und Zielen medizinisch behandelt wird.

In einem ausführlichen und strukturierten Gespräch (Dauer ca. eine Stunde) werden gemeinsam mit einem Arzt, einer Ärztin oder einem interprofessionellen Team die persönlichen Wertvorstellungen ermittelt, Behandlungswünsche und  -ziele erfragt (Spektrum Maximaltherapie soweit medizinisch möglich und vertretbar bis maximale Palliation), formuliert und dokumentiert. Dabei kann auch gerne eine Vertrauensperson in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden.

Damit sollen eine höhere Patientenautonomie und Übereinstimmung zwischen den Wünschen des Patienten oder der Patientin und den durchgeführten Massnahmen gewährleistet werden. Zudem kann eine Entlastung der Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter erfolgen und Entscheidungskonflikte der Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter, gesetzlichen Vertreterinnen und involvierten Vertrauenspersonen reduziert werden. Als Folge kann eine differenzierte Patientenverfügung („Patientenverfügung plus“) entstehen, die jedoch nicht vom Patienten oder von der Patientin allein verfasst wird, sondern das Resultat einer fachlichen Beratung ist.

Die ACP-Planung gilt analog einer üblichen Patientenverfügung nur bei Urteilsunfähigkeit (d. h. wenn sich der Mensch nicht mehr selber äussern kann). Dabei kann unterschieden werden, wie gehandelt werden soll, abhängig von der Situation, in der die Urteilsunfähigkeit auftritt: bei einem akuten Notfall, bei einer längerdauernden Urteilsunfähigkeit (z. B. bei einem Aufenthalt auf der Intensivstation oder bei schwerer Verwirrtheit/Delir), oder bei einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit (z. B. fortgeschrittene Demenz, schweres Schädelhirntrauma mit Hirnschaden).

Das Angebot richtet sich an Personen, die ihre Behandlungswünsche und -ziele im Falle einer eintretenden Urteilsunfähigkeit selber aktiv mitbestimmen möchten. Es ist auch möglich, eine Vertreterdokumentation zu verfassen, sollte eine Person dauerhaft urteilsunfähig sein. Dies geschieht im Gespräch mit dieser Person, dem Behandlungsteam sowie dem gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin.

Für Patientinnen und Patienten

Sie können sich entweder selbst anmelden oder von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt, Ihrer Spezialistin oder Ihrem Spezialisten zuweisen lassen.

Tel. +41 44 255 26 99
Selbstanmeldung

Für Zuweisende

Weisen Sie Ihre Patientin oder Ihren Patienten einfach online zu.

 

Universitätsspital Zürich
Klinik für Altersmedizin
Rämistrasse 100
8091 Zürich

Tel. +41 44 255 26 99
Online zuweisen

Verantwortlicher Fachbereich

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.