CCCZ Mitgliedschaft

Mitglieder des CCCZ haben in der Regel folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Sie sind Professorinnen oder Professoren der UZH oder der ETH oder verfügen über das Promotionsrecht an der UZH oder ETH, und
  • Sie sind mit einem Institut der UZH, einem Departement der ETH oder einer Klinik eines universitären Spitals in Zürich mit starkem Bezug zur Krebsforschung oder -behandlung affiliiert, und
  • Sie erfüllen Kriterien der wissenschaftlichen Exzellenz und Unabhängig-keit, indem sie über eigene Drittmittel (kompetitiv vergebene Gelder aus nationalen oder internationalen Fördermitteln) verfügen, als Erst- oder Letztautorinnen oder -autoren in international angesehenen Zeitschriften publizieren und Erfahrung in der Betreuung von MSc-Studierenden und Doktorierenden haben.

Die akademischen Leiter und Leiterinnen, sowie Koordinatoren und Koordinatorinnen des CCCZ Clinical Program sind von Amtes wegen Mitglieder des CCCZ

Die Mitgliedschaft ist auf vier Jahre befristet und kann auf schriftlichen Antrag erneuert werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das CCCZ Direktorium.

Antrag

Die Mitgliedschaft muss schriftlich beim Chair CCCZ beantragt werden. Bitte übersenden Sie dazu das Antragsformular per Email.

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